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L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SalzburgNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/06/0149Rechtssatz
Ausführungen zur Bindung an einen nur einen Teil der Parteien zugestellten aufhebenden Vorstellungsbescheid in einem mehrparteienverfahren (hier: Festsetzung des Schlüssels von Straßeninteressentenbeiträgen).
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985060136.X01Im RIS seit
06.07.2005Zuletzt aktualisiert am
22.03.2019