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21/03 GesmbH-RechtNorm
AlVG 1958 §1 Abs1 lita;Rechtssatz
Weder die GmbH (auf die der Betrieb einer OHG im Wege eines Sacheinlagenvertrages nach dem StruktVG als Einzelrechtsnachfolgerin übergegangen ist) noch die (ehemaligen) Gesellschafter der OHG haben mangels Parteistellung gegen einen Einspruchsbescheid, mit dem ein Bescheid des Versicherungsträgers über eine vor der Betriebsnachfolge bestandene Versicherungspflicht auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses zur OHG nach § 66 Abs 2 AVG 1950 aufgehoben wurde, ein Berufungsrecht; dies auch dann nicht, wenn die OHG im Zeitpunkt der Erlassung des Einspruchsbescheides nicht mehr existiert.
Schlagworte
Beschränkungen der Änderungen im Personenkreis der Verfahrensbeteiligten (siehe auch Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten)Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080150.X02Im RIS seit
18.05.2006Zuletzt aktualisiert am
06.09.2018