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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Weder die GmbH (die den Betrieb einer OHG im Wege eines Sacheinlagenvertrages nach dem StruktVG übernhommen hat) als Einzelrechtsnachfolgerin noch die (ehemaligen) Gesellschafter der OHG können durch einen Einspruchsbescheid, mit dem ein Bescheid des Sozialversicherungsträgers über die Verpflichtung der OHG zur Zahlung von (vor der Betriebsnachfolge entstandenen und fällig gewordenen) Beiträgen und Umlagen gemäß § 66 Abs 2 AVG aufgehoben wurde, in eigenen Rechten (auf Entscheidung in dieser Sache gemäß § 66 Abs 4 AVG) verletzt sein (Hinweis E 19.11.1987, 86/08/0150).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz) Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080178.X01Im RIS seit
26.11.2001