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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
GSVG 1978 §65 Abs2;Rechtssatz
Ist das eigentliche Interesse an einer Zustimmung zur Zession in der Abwehr der Privatgläubiger des Anspruchsberechtigten gelegen, so ist dieses Interesse nicht als ein nach § 65 Abs 2 GSVG schutzwürdiges anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080230.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009