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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Rechtssatz
Eine vom Bestraften selbst herbeigeführte Situation, deren Vermeidung ihm zumutbar gewesen wäre, kann grundsätzlich nicht als Begründung für rücksichtswürdige Umstände iSd § 51 Abs 4 VStG herangezogen werden.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz Strafmilderungsrecht GnadenrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987080176.X01Im RIS seit
19.11.1987