Index
Naturschutz Landschaftsschutz UmweltschutzNorm
AVG §56Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1955/73 E 15. Mai 1974 VwSlg 8613 A/1974 RS 5Stammrechtssatz
Ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, muß so bestimmt gefaßt werden, daß nötigenfalls die Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung möglich ist. Diesem Zweck dient auch die - im Beschwerdefall auf § 59 Abs 2 AVG gestützte - Bestimmung einer Frist zur Ausführung einer Leistung.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100010.X06Im RIS seit
13.08.2020Zuletzt aktualisiert am
13.08.2020