RS Vwgh 1987/11/23 86/10/0100

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Veröffentlicht am 23.11.1987
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Index

L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Oberösterreich
L40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

PolStG OÖ 1979 §2 Abs3;
VStG §19;

Rechtssatz

Das aus der verbotenen Tätigkeit erzielte Einkommen (hier Nettomieteinnahmen aus verbotener Vermietung zur Ausübung der Prostitution) ist bei der Strafbemessung nach § 19 Abs 2 VStG zu berücksichtigen (Hinweis E 25.4.1983, 83/10/0011). Auf die "Ortsüblichkeit" des Mietzinses und die "Größe des Mietobjektes" kommt es dabei nicht an.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100100.X06

Im RIS seit

23.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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