Index
L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
PolStG OÖ 1979;Rechtssatz
Es bedarf keiner näheren Anführung eines Paragraphen einer Prostitutionsverordnung, wenn mit der bloßen Anführung der Verordnung nur ein Verstoß gegen das in einem einzigen Paragraphen normiertes Verbot gemeint sein kann.
Schlagworte
Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten VerwaltungsvorschriftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100097.X04Im RIS seit
23.11.1987