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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Stattgebung - Versagung einer Baubewilligung - Ausführungen zur Frage der Interessenabwägung im Falle der Anfechtung des Vorstellungsbescheides der Gemeindeaufsichtsbehörde, mit dem ein die Baubewilligung versagender Bescheid des Gemeinderates als oberster Gemeindebehörde aufgehoben wird, durch die Gemeinde. Ausführungen zur Frage der Bindung des Gemeinderates an die von der Gemeindeaufsichtsbehörde im in Rechtskraft erwachsenen Vorstellungsbescheid vertretene Rechtsansicht und zur Frage der Unmöglichkeit, eine auf Grund dieser Bindung erlassene Baubewilligung aus dem Rechtsbestand zu beseitigen.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme BerufungsverfahrenInteressenabwägungBesondere Rechtsgebiete BaurechtRechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtVerfahrensrechtNeu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:AW1987050031.A01Im RIS seit
17.12.2008Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019