RS Vwgh 1987/11/23 AW 87/05/0031

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Veröffentlicht am 23.11.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
AVG §69 Abs1 litb;
AVG §69 Abs1 litc;
AVG §69 Abs1 Z2 impl;
AVG §69 Abs3;
B-VG Art119a;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Versagung einer Baubewilligung - Ausführungen zur Frage der Interessenabwägung im Falle der Anfechtung des Vorstellungsbescheides der Gemeindeaufsichtsbehörde, mit dem ein die Baubewilligung versagender Bescheid des Gemeinderates als oberster Gemeindebehörde aufgehoben wird, durch die Gemeinde. Ausführungen zur Frage der Bindung des Gemeinderates an die von der Gemeindeaufsichtsbehörde im in Rechtskraft erwachsenen Vorstellungsbescheid vertretene Rechtsansicht und zur Frage der Unmöglichkeit, eine auf Grund dieser Bindung erlassene Baubewilligung aus dem Rechtsbestand zu beseitigen.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme BerufungsverfahrenInteressenabwägungBesondere Rechtsgebiete BaurechtRechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtVerfahrensrechtNeu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:AW1987050031.A01

Im RIS seit

17.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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