RS Vwgh 1987/11/23 87/15/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §16 Abs3;

Rechtssatz

Nicht einmal dann, wenn ein Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet worden ist, kann von vornherein angenommen werden, daß eine Forderung damit in voller Höhe uneinbringlich ist (Hinweis E 13.11.1978, 1636/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987150060.X03

Im RIS seit

23.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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