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Naturschutz Landschaftsschutz UmweltschutzNorm
AVG §63 Abs1Rechtssatz
Wird eine Berufung gegen einen Auftrag der Behörde 1. Instanz zurückgezogen, so ist die Berufungsbehörde zu einem neuerlichen derartigen Auftrag unzuständig. Diese Unzuständigkeit ist vom VwGH von Amts wegen wahrzunehmen.
Schlagworte
Berufungsrecht DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100010.X01Im RIS seit
13.08.2020Zuletzt aktualisiert am
13.08.2020