RS Vwgh 1987/11/23 87/10/0010

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Veröffentlicht am 23.11.1987
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Index

Naturschutz Landschaftsschutz Umweltschutz
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1
VwGG §42 Abs2 Z2

Rechtssatz

Wird eine Berufung gegen einen Auftrag der Behörde 1. Instanz zurückgezogen, so ist die Berufungsbehörde zu einem neuerlichen derartigen Auftrag unzuständig. Diese Unzuständigkeit ist vom VwGH von Amts wegen wahrzunehmen.

Schlagworte

Berufungsrecht Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100010.X01

Im RIS seit

13.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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