RS Vwgh 1987/11/23 86/10/0097

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Veröffentlicht am 23.11.1987
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Index

L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Oberösterreich
L40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

PolStG OÖ 1979 §2 Abs3;
VStG §19;

Rechtssatz

Bei der Strafbemessung nach § 19 VStG ist das aus der verbotenen Tätigkeit erzielte Einkommen zu berücksichtigen (Hinweis E 25.4.1983, 83/10/0011).

Schlagworte

Geldstrafe und Arreststrafe Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100097.X05

Im RIS seit

23.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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