RS VwGH Erkenntnis 1987/11/23 86/10/0097

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Veröffentlicht am 23.11.1987
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Rechtssatz

Die Fortsetzung eines Mietverhältnisses trotz eines über dieses Gebäude wirksam iSd § 2 Abs 3 OÖ PolStrG verhängten Prostitutionsverbotes zum Zwecke der Ausübung der Prostitution stellt den objektiven Tatbestand der Beihilfe zur Übertretung nach § 2 Abs 3 OÖ PolStG iVm der betreffenden Gemeindeverordnung dar.

Im RIS seit
23.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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