RS Vwgh 1987/11/24 87/14/0001

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Veröffentlicht am 24.11.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §28 Abs1 Z3;

Rechtssatz

§ 28 Abs 1 Z 3 EStG 1972 erfaßt nicht die Überlassung von Rechten und gewerblichen Erfahrungen iS einer Veräußerung, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung auf Zeit ähnlich einer Vermietung und Verpachtung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140001.X02

Im RIS seit

24.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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