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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §28 Abs1 Z3;Rechtssatz
§ 28 Abs 1 Z 3 EStG 1972 erfaßt nicht die Überlassung von Rechten und gewerblichen Erfahrungen iS einer Veräußerung, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung auf Zeit ähnlich einer Vermietung und Verpachtung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140001.X02Im RIS seit
24.11.1987Zuletzt aktualisiert am
27.07.2018