RS Vwgh 1987/11/24 87/11/0154

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Veröffentlicht am 24.11.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs1;

Rechtssatz

Die Zustellung eines Strafbescheides lediglich als "Beilage" zu einem Entziehungsbescheid bewirkt nicht seine rechtswirksame Erlassung.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verweisung auf frühere Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110154.X04

Im RIS seit

06.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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