RS Vwgh 1987/11/24 86/14/0098

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Veröffentlicht am 24.11.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1 Z5;
BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Es obliegt der Abgabenbehörde und nicht dem Abgabepflichtigen, zu beurteilen inwieweit Hilfsaufzeichnungen geeignet sind, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu belegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140098.X03

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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