RS Vwgh 1987/11/24 86/14/0098

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Veröffentlicht am 24.11.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §286;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt nicht die Meinungsbildung in einem Berufungssenat, sondern nur das Ergebnis dieser Meinungsbildung, nämlich der angefochtene Bescheid.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140098.X02

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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