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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §185;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/14/0006 Siehe jedoch:84/13/0063 E 14. Dezember 1988 RS 2; Besprechung in:ÖStZ 1998/13, S 220;Rechtssatz
Die in den §§ 185 ff BAO vorgesehenen Feststellungen sind zwingend vorzunehmen. Ein Einkommensteuerbescheid, der, wenn auch nur anteilig, Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfaßt, an denen mehrere Personen beteiligt sind, ist daher inhaltlich rechtswidrig, wenn er nicht auf einer bescheidmäßigen einheitlichen und gesonderten Feststellung gem § 188 BAO aufbaut.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140005.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008