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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1;Rechtssatz
Da dem Verfahrensrecht der BAO eine Teilrechtskraft und dementsprechend eine Teilwiederaufnahme - von Ausnahmen wie § 307 Abs 2 BAO abgesehen - fremd sind, berechtigt die grundsätzliche Befugnis zur Wiederaufnahme des Verfahrens auch zur Wiederaufnahme in Punkten, die selbst keine Wiederaufnahmsgründe bilden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140098.X08Im RIS seit
13.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011