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Baurecht - KrntNorm
AVG §56Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1023/64 E 17. Mai 1965 VwSlg 6693 A/1965 RS 2Stammrechtssatz
Erlassen ist ein in Schriftform ergehender Bescheid - von gesetzlichen Ausnahmefällen abgesehen - erst dann, wenn er der Partei zugestellt wurde. Daraus folgt, daß die im Datum zum Ausdruck gekommene Zeitangabe für den Eintritt der Rechtswirkungen eines Bescheides ohne Belang ist. (Hinweis auf E vom 7.7.1948, Zl. 0636/47, VwSlg. 484 A/1948)
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050126.X02Im RIS seit
01.08.2022Zuletzt aktualisiert am
01.08.2022