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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §21;Beachte
Vorgeschichte:86/11/0121 B 6. März 1987;Rechtssatz
Entscheidet die Behörde über die Berufung eines beschränkt Handlungsfähigen meritorisch, ohne vorher die Frage einer allfälligen Genehmigung durch den Sachwalter geklärt zu haben, so belastet sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)VerfahrensbestimmungenVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersHandlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches RechtBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110141.X03Im RIS seit
02.06.2006Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011