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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §28 Abs1 Z3;Rechtssatz
Der Begriff der Vermietung und Verpachtung des § 28 EStG 1972 ist weitergezogen als jener des bürgerlichen Rechts. Insbesondere § 28 Abs 1 Z 3 enthält einen von wirtschaftlichen Vorstellungen getragenen und vom zivilrechtlichen Bestandvertrag unabhängigen Tatbestand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140001.X01Im RIS seit
24.11.1987Zuletzt aktualisiert am
27.07.2018