RS Vwgh 1987/11/25 87/09/0174

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1987
beobachten
merken

Index

Verwaltungsverfahren
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0065 E 9. September 1981 VwSlg 10523 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Einschreiter ist, wer das Anbringen bei der Behörde stellt, sei es für sich oder für einen anderen, wer also der Behörde gegenüber tätig wird.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090174.X03

Im RIS seit

21.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten