RS Vwgh 1987/11/25 87/09/0180

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
AVG §56;
AVG §60;
KOVG 1957 §4 Abs1;
KOVG 1957 §52 Abs2;
KOVG 1957 §7;
KOVG 1957 §90 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Notwendigkeit einer ergänzenden Sachverständigenbeweisaufnahme (ärztl. Sachverständigengutachten) und einer daraus resultierenden Mangelhaftigkeit des Verfahrens.

Schlagworte

Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen in Abgrenzung von den Aufgaben der Behörde Erfordernis des Sachverständigenbeweises Neubemessung Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen in Abgrenzung von den Aufgaben der Behörde Erfordernis des Sachverständigenbeweises Verfahren nach KOVG §4 Abs1 und §34) Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Ergänzung Sachverhaltsermittlung Sachverständiger Arzt Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1) Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen und Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1) Verhältnis zu anderen Normen und Materien KOVG §52 Abs2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090180.X01

Im RIS seit

11.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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