RS Vwgh 1987/11/25 87/01/0201

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Veröffentlicht am 25.11.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

B-VG Art131a;
FrPolG 1954 §3 Abs2 lite;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Rumänien 1969 Art4 Abs1;

Rechtssatz

Hat der Fremde bei Eintritt in das Staatsgebiet die Mittel (hier: ca. § 8.400,--) zur Bestreitung des Unterhaltes nachgewiesen, so kann gegen ihn nicht nach § 3 Abs 2 lit e FrPolG vorgegangen werden, da der Gesetzgeber nicht bestimmt, dass bei Eintritt in das Staatsgebiet die Mittel für die Bestreitung des Unterhaltes schon von vornherein bis zu drei Monaten nachgewiesen werden müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010201.X01

Im RIS seit

03.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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