RS Vwgh 1987/11/25 87/09/0174

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Veröffentlicht am 25.11.1987
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Index

Verwaltungsverfahren
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1
AVG §10 Abs2

Rechtssatz

Eine Vollmacht, die einem Hausverwalter in dieser seiner Funktion zur Vertretung in Angelegenheiten, die die Verwaltung der Liegenschaft mit sich bringt, erteilt wurde, umfasst nicht die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG (hier: Übertretung wg. bewilligungsloser Beschäftigung einer Ausländerin als Hausbesorgerin).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090174.X01

Im RIS seit

21.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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