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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;Rechtssatz
Bei der ein Gesamt(wert)urteil darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um einen durch den Gesetzgeber ausschließlich den Dienstbehörden anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090190.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.03.2010