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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §121;Rechtssatz
Im Rahmen einer Überprüfung gemäß § 121 WRG 1959 darf kein (über das bewilligte Vorhaben hinausgehender) Erweiterungsauftrag (hier wegen Überschreitung des bewilligten Maßes der Wasserbenutzung) erteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983070262.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012