RS Vwgh 1987/11/26 84/07/0242

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Veröffentlicht am 26.11.1987
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §38 Abs3;

Rechtssatz

Aus der Tatsache, dass eine Ersichtlichmachung der Grenzen der Hochwasserabflussgebiete für zwanzig - bis dreißigjährige Hochwässer (§ 38 Abs 3 WRG 1959) nicht im Landesgesetzblatt kundgemacht wird, kann nicht gefolgert werden, dass eine derartige Festlegung (Ersichtlichmachung) unverbindlich sei und daher nur jene Flächen zum Hochwasserabflussgebiet gezählt werden dürften, die erfahrungsgemäß häufig überflutet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984070242.X02

Im RIS seit

26.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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