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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §23 Abs3;Rechtssatz
Fahrzeuge müssen von Gesetzes wegen mit Scheinwerfern ausgerüstet sein, weshalb einem Lenker bei Verwendung der Scheinwerfer seines Fahrzeuges die Abschrägung des Gehsteiges - und damit die Hauseinfahrt - (auch) bei Dunkelheit erkennbar sein musste.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei KraftfahrwesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985180115.X02Im RIS seit
27.11.1987Zuletzt aktualisiert am
12.05.2010