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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §13 Abs3;Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Hauseinfahrt handelt, sind nur die äußeren Merkmale (Haustor, kein Randstein, abgeschrägter Gehsteig) maßgebend (Hinweis E 27.5.1983, 81/02/0195). Von einer Abschrägung des Gehsteiges kann schon dann gesprochen werden, wenn "durch eine teilweise und behelfsmäßige Anbringung einiger Asphaltmasse am Rande der Fahrbahn versucht worden ist, eine Abschrägung des Gehsteiges herbeizuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985180115.X01Im RIS seit
27.11.1987Zuletzt aktualisiert am
12.05.2010