RS Vwgh 1987/11/27 85/18/0166

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Veröffentlicht am 27.11.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2 idF vor 1983/174;
StVO 1960 §89a Abs7 idF vor 1983/174;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2401/76 E 22. Mai 1978 RS 2

Stammrechtssatz

Wird der Fußgängerverkehr konkret gehindert oder war eine derartige Hinderung zu besorgen, ist die Behörde berechtigt, die Entfernung eines solcherart abgestellten Fahrzeuges nach § 88 a Abs 2 StVO zu veranlassen. (Hinweis auf E vom 1.7.1976, Zl. 1051/75 und vom 26.5.1977, Zl. 2191/76)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985180166.X01

Im RIS seit

08.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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