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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b;Rechtssatz
Aus der bloßen Tatsache der Anweisung eines Fahrtkostenzuschusses ergibt sich kein Rechtstitel dafür, den genannten Zuschuss auch zu einem anderen Zeitpunkt zu beziehen (Hinweis auf E 14.9.1984, 83/12/0244).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987120090.X02Im RIS seit
23.06.2006Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009