RS Vwgh 1987/11/30 87/12/0090

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Veröffentlicht am 30.11.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b;

Rechtssatz

Aus der bloßen Tatsache der Anweisung eines Fahrtkostenzuschusses ergibt sich kein Rechtstitel dafür, den genannten Zuschuss auch zu einem anderen Zeitpunkt zu beziehen (Hinweis auf E 14.9.1984, 83/12/0244).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987120090.X02

Im RIS seit

23.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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