RS Vwgh 1987/11/30 86/12/0120

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Veröffentlicht am 30.11.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a;
GehG 1956 §30a;

Rechtssatz

Bei der Bemessung der Erschwerniszulage kann auf die Regelung des § 30 a GehG 1956 nicht Bedacht genommen werden. Hiefür mangelt es schon an einer entsprechenden Vergleichbarkeit der Höherwertigkeit einer Verwendung mit einem unter besonders erschwerten Umständen verrichteten Dienst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120120.X01

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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