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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §19a;Rechtssatz
Bei der Bemessung der Erschwerniszulage kann auf die Regelung des § 30 a GehG 1956 nicht Bedacht genommen werden. Hiefür mangelt es schon an einer entsprechenden Vergleichbarkeit der Höherwertigkeit einer Verwendung mit einem unter besonders erschwerten Umständen verrichteten Dienst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120120.X01Im RIS seit
18.09.2006