Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Die Berücksichtigung von Sachverhalts- oder Rechtsänderungen durch den VwGH, die sich zwischen dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung und dem Zeitpunkt der Fällung des VwGH-Erkenntnisses ereignen, ist ausgeschlossen.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160008.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012