RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

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Veröffentlicht am 01.12.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Berücksichtigung von Sachverhalts- oder Rechtsänderungen durch den VwGH, die sich zwischen dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung und dem Zeitpunkt der Fällung des VwGH-Erkenntnisses ereignen, ist ausgeschlossen.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160008.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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