RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0013

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Veröffentlicht am 01.12.1987
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §12 Abs1 Z1;
ErbStG §18;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlaßvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung (Hinweis E 13.10.1983, 82/15/0143, 0145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160013.X02

Im RIS seit

01.12.1987

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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