RS Vwgh 1987/12/1 87/16/0043

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Veröffentlicht am 01.12.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §6;
AbgRallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Es entspricht einem Gebot der Gesetzestechnik, denselben Begriff stets nur mit demselben Wort zu bezeichnen, aber auch dasselbe Wort zur Bezeichnung desselben Begriffes zu verwenden. Solcherart muß bei der Auslegung von Gesetzen grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß der Gesetzgeber dann, wenn er dasselbe Wort verwendet, darunter auch denselben Begriff verstanden wissen will.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160043.X05

Im RIS seit

22.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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