RS Vwgh 1987/12/1 85/16/0111

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Veröffentlicht am 01.12.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §861;
GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Auch dann, wenn bereits bei Gründung der Gesellschaft (hier GmbH) ein Anteil von einem Treuhänder des anderen Gesellschafters gehalten wurde und nunmehr durch Übertragung dieses Treuhandanteiles an den Treugeber eine Anteilsvereinigung herbeigeführt wird, findet erst durch die rechtliche (und nicht bereits durch eine "wirtschaftliche") Anteilsübertragung die Anteilsvereinigung iSd § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1955 statt, und zwar, wenn die Übertragung in die Form eines Anbotes mit nachfolgender Annahme gekleidet wird, erst mit letzterer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985160111.X01

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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