Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z3;Rechtssatz
Der Begriff "Einfuhr" in § 10 Abs 4 UStG 1972 kann nur iS der Legaldefinition des § 1 Abs 1 Z 3 UStG 1972 verstanden werden. Wortlaut und Systematik lassen keinen Zweifel über den Inhalt dieses Begriffes aufkommen. Die "Reparaturleistung" im Ausland kann begrifflich nicht Gegenstand dieses einheitlichen Einfuhrbegriffes sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160043.X08Im RIS seit
22.10.2001Zuletzt aktualisiert am
25.05.2009