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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Die Bestrafung wegen 5 Übertretungen der StVO (3-mal wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen, 1-mal wegen Nichtanhalten bei nicht blinkendem Gelblicht und 1-mal wegen Verweigerung der Atemluftprobe) während der letzten 5 Jahre ist geeignet, die Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers (um die Erteilung einer weiteren Taxi-Konzession) in Zweifel zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030079.X09Im RIS seit
02.12.1987