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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Eine gerichtliche Verurteilung wegen einer mit Mißhandlungsvorsatz begangenen schweren Körperverletzung fällt bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Konzessionswerbers in gleichem Maße ins Gewicht wie die Übertretung von Verwaltungsvorschriften, die Interessen der Verkehrssicherheit dienen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030082.X08Im RIS seit
11.07.2001