RS VwGH Erkenntnis 1987/12/02 87/03/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.1987
beobachten
merken
Rechtssatz

Das Verschulden eines Taxilenkers an Geschwindigkeitsüberschreitungen kann auch angesichts der Bitten der Fahrgäste nicht als gering angesehen werden, weil das Drängen der Fahrgäste wegen Zeitnot nicht über die Interessen der Verkehrssicherheit gestellt werden darf.

Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform
Im RIS seit
02.12.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten