RS Vwgh 1987/12/2 87/03/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.1987
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Schon Zweifel an der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers bilden einen Versagungsgrund, nicht erst die Gewissheit, dass er nicht zuverlässig ist, weil die Erteilung der Bewilligung für ein konzessioniertes Gewerbe gemäß § 25 Abs 1 Z 1 GewO voraussetzt, dass keine Tatsachen vorliegen, die es zweifelhaft machen, ob der Bewerber die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030082.X09

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten