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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0219 Siehe:86/03/0168 E 2. Dezember 1987Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3145/80 E 22. Mai 1981 RS 3Stammrechtssatz
Erkennt die Berufungsbehörde in der Sache selbst, anstatt richtigerweise die Berufung als unzulässig zurückzuweisen, so ist der Beschwerdeführer diesbezüglich in keinem Recht verletzt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030146.X05Im RIS seit
05.08.2005Zuletzt aktualisiert am
29.09.2017