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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1 idF 1981/486;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/04/0244 E 16. Dezember 1983 RS 2Stammrechtssatz
Einen entscheidenden Gesichtspunkt für die Beurteilung der Frage, ob der Bewerber um die Konzession für das Taxi-Gewerbe dem gesetzlichen Erfordernis der Zuverlässigkeit genügt, bildet die Sicherheit der Fahrgäste. Bei Personen, deren bisherigen Verhalten auffallende Sorglosigkeit gegenüber den die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs regelnden Vorschriften erkennen lässt, fehlt daher die in Rede stehende Verleihungsvoraussetzung (Hinweis E 15.9.1976 1330/75 VwSlg 9124 A/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030079.X07Im RIS seit
02.12.1987