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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0219 Siehe:86/03/0168 E 2. Dezember 1987Rechtssatz
Subventionen und Zuschüsse können einen Beitrag zu den erforderlichen finanziellen Mitteln gemäß § 71 Abs 1 lit c LuftfahrtG darstellen. Gegebenenfalls kann schon ihre Zusage ausreichend sein, um das Vorliegen der im § 71 Abs 1 lit c LuftfahrtG für die Erteilung der Bewilligung aufgestellten Voraussetzungen als gegeben anzunehmen. Ob und inwieweit dies schon zutrifft, kann nur auf Grund einer Gegenüberstellung der für die Verwirklichung des Vorhabens benötigten mit den dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, wobei zu den letzteren neben den Eigenmitteln, Subventionen auch zu erwartende Einnahmen udgl gehören, beurteilt werden.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030146.X03Im RIS seit
05.08.2005Zuletzt aktualisiert am
29.09.2017