RS Vwgh 1987/12/2 86/03/0146

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Veröffentlicht am 02.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §37;
LuftfahrtG 1958 §71 Abs1 litc;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0219 Siehe:86/03/0168 E 2. Dezember 1987

Rechtssatz

Subventionen und Zuschüsse können einen Beitrag zu den erforderlichen finanziellen Mitteln gemäß § 71 Abs 1 lit c LuftfahrtG darstellen. Gegebenenfalls kann schon ihre Zusage ausreichend sein, um das Vorliegen der im § 71 Abs 1 lit c LuftfahrtG für die Erteilung der Bewilligung aufgestellten Voraussetzungen als gegeben anzunehmen. Ob und inwieweit dies schon zutrifft, kann nur auf Grund einer Gegenüberstellung der für die Verwirklichung des Vorhabens benötigten mit den dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, wobei zu den letzteren neben den Eigenmitteln, Subventionen auch zu erwartende Einnahmen udgl gehören, beurteilt werden.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030146.X03

Im RIS seit

05.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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