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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Der Einwand, die belangte Behörde hätte bei Einsichtnahme in den Strafakt erkannt, dass die Verurteilung keinerlei Einfluss auf die "Vertrauenswürdigkeit" habe, richtet sich gegen die rechtliche Beurteilung der belangten Behörde und war daher nicht Gegenstand des Parteiengehörs.
Schlagworte
Parteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030082.X05Im RIS seit
11.07.2001