RS Vwgh 1987/12/2 87/03/0082

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Veröffentlicht am 02.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §45 Abs3;
GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der Einwand, die belangte Behörde hätte bei Einsichtnahme in den Strafakt erkannt, dass die Verurteilung keinerlei Einfluss auf die "Vertrauenswürdigkeit" habe, richtet sich gegen die rechtliche Beurteilung der belangten Behörde und war daher nicht Gegenstand des Parteiengehörs.

Schlagworte

Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030082.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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