Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Die Beurteilung des Verhaltens des Konzessionswerbers im Hinblick auf seine Zuverlässigkeit ist Gegenstand der rechtlichen Beurteilung der Behörde und daher nicht Gegenstand des Parteiengehörs. Dessen Nichtgewährung kann in diesem Zusammenhang daher keinen Verfahrensmangel darstellen.
Schlagworte
Parteiengehör Parteiengehör Rechtliche WürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030079.X04Im RIS seit
02.12.1987