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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Für die Beurteilung des Grades des Verschuldens an Verwaltungsübertretungen im Hinblick auf die Zuverlässigkeit ist es irrelevant, ob andere Verkehrsteilnehmer im gleichen Zeitraum mehr Verwaltungsübertretungen dieser Art begehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030082.X02Im RIS seit
11.07.2001