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L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit TirolNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Den Formulierungen der Abs 1, 2 und 3 des § 4 Tiroler WWSG (arg.:"Übertragung von einer berechtigten Liegenschaft auf eine andere") ist zu entnehmen, dass auch jener Liegenschaft, auf welche das Nutzungsrecht übertragen werden soll, die Eigenschaft einer "berechtigten" Liegenschaft zukommt. (Hinweis auf E 7.7.1987, 86/07/0081). Der Eigentümer dieser Liegenschaft ist im Verfahren gem § 4 WWSG benutzungsberechtigt.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070072.X01Im RIS seit
21.03.2006Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017